Politik in Österreich


 

 

Inhaltsverzeichnis:

0       Österreich
1       Geographie

2
       Bevölkerung
2.1
    Religion
3
       Geschichte
3.1
    Franken- und
         Ostfranken

3.2
    Heiliges Röm. Reich
         (HRR) (962 - 1806)

3.3
    Kaisertum Österreich
         (1804 – 1867)
         Österreich-Ungarn 
         (1867 - 1918)
3.4
    I. Republik 
         (1918 –1938)
         und Drittes Reich 
         1938 – 1945)

3.5
    II. Republik (ab 1945)
4
       Politik
4.1
    Rechtswesen
4.2
    Militär
5
       Bundesländer
6
       Infrastruktur
7
       Wirtschaft
8
       Kultur
8.1
    Persönlichkeiten
8.2
    Festspiele
8.3
    Volkskultur
8.4
    Österreichische Esskultur
8.5
    Sport
8.6
    Gesetzliche Feiertage
8.7
    Höchste Bauwerke
8.8
    Schule und Ausbildung
8.9
    Gleichheit der
         Geschlechter

9
       Weitere Themen
9.1
    Österreich und
         Deutschland

9.1.1
Zitate
9.1.2
Literatur
9.2
    Portal Österreich
10
     Weblinks
11     Immobilien
12     Bücher
13     Reisen
14     Reisegewinnspiel
15     Reisenewsletter

         Weitere Länder

Politik in Österreich

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" und Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.

Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.