Staatsorganisation - Deutschland


 

 

Inhaltsverzeichnis:

0      Deutschland
1      Geografie
1.1   Geografische Lage-
        und Großräume
1.2   Geologie
1.3   Gewässer
1.4   Gebirge und Senken
1.5   Inseln
1.6   Klima
2      Politik
2.1   Staatsorganisation
2.2   Bundesländer
2.3   Parteienlandschaft
2.4   Außenpolitik
2.5   Militär
3      Geschichte
3.1   Frühgeschichte-
        und Antike
3.2   Völkerwanderung-
        und Frühmittelalter
3.3   Heiliges Römisches-
        Reich (962–1806)
3.4   Der Weg zum deutschen
        Nationalstaat-
        (1806–1871)
3.5   Deutsches Kaiserreich-
        (1871–1918)
3.6   Weimarer Republik-
        (1919–1933)
3.7   Nationalsozialistische-
        Diktatur (1933–1945)
3.8   Alliierte Besatzung-
        (1945–1949)
3.9   Teilung und-
        Wiedervereinigung-
        (1949–1990)
3.10 Von der Bonner-
        zur Berliner Republik-
        (1990–Gegenwart)
4      Bevölkerung
5      Sprache
6      Wirtschaft
7      Soziales
8      Verkehr
9      Religionen und-
        Weltanschauungen
9.1   Gemeinschaften
9.2   Feiertage
10    Kultur und Gesellschaft
10.1 Bildung
10.2 Sport
10.3 Höchste Bauwerke
10.4 Sehenswürdigkeiten 
10.5 Küche
11    Medien
12    Weblinks
13    Immobilien
14    Reisen
15    Bücher
16    Reisegewinnspiel
17    Reisenewsletter

        Weitere Länder

Staatsorganisation - Deutschland

Staatsorganisation
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland eine demokratische, soziale und rechtsstaatliche Bundesrepublik. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).

Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung

Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen die Verfassung zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente (Landtag bzw. Bürgerschaft) über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach der Verfassung nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

Die Exekutive bildet auf Bundesebene die Bundesregierung, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.

Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Zulässigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit.