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Verwaltungsgliederung - PolenSeit dem 1. Januar 1999 ist Polen in 16 Provinzen, so genannte Woiwodschaften, eingeteilt. Sie haben alle ein eigenes Parlament, ein von der Zentralregierung ernanntes Oberhaupt (Wojewoda), der die von der Zentralregierung in Warschau den Woiwodschaften zugeteilten Finanzen verwaltet, und einen vom Parlament gewählten Woiwodschaftsmarschall (Marszałek), der einer Regierung vorsteht.
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