Politik - Rumänien


 

 

Inhaltsverzeichnis:

0      Rumänien
1      Geografie
2      Bevölkerung
2.1   Ethnische Gruppen
2.2   Altersstruktur und-
        Tendenzen (2004)
2.3   Religion
3      Geschichte
3.1   Ethnogenese
3.2   Entstehung der
        Fürstentümer
3.3   Der Einfluss der 
        großen Reiche
3.4   Deutsche auf dem
        Königsthron
3.5   Erster Weltkrieg
3.6   Zwischenkriegszeit
3.7   Zweiter Weltkrieg
3.8   Nachkriegszeit und
        Übergang zum
        Kommunismus
3.9   Amtsantritt Ceauşescus
3.10 Wirtschaftlicher
        Niedergang
3.11 Beginn der Revolution
3.12 Die unvollendete
        Revolution
3.13 Landesweite-
        Überschwemmungen
4      Politik
5      Verwaltungs-
        gliederung
6      Infrastruktur
7      Wirtschaft
7.1   Privatisierung und
        Beschäftigung
7.2   Bruttoinlandsprodukt
        und Exportwirtschaft
7.3   Tourismus
8      Kultur
9      Literatur
10    Weblinks
11    Immobilien
12    Reisen
13    Bücher
14    Reisegewinnspiel
15    Reisenewsletter

        Weitere Länder

Politik - Rumänien

Die erste Verfassung Rumäniens wurde 1991 verabschiedet. Die zweite demokratische Verfassung von 2003 wurde von einer Mehrheit der Staatsbürger durch ein Referendum bestätigt und ist während der Regierungszeit der PSD in Kraft getreten. Alle Verfassungsänderungen waren von der Europäischen Union gefordert. Die Verfassung von 2003 erklärte das Land zu einem demokratischen Rechtsstaat, in dem die Würde des Menschen, die Rechte und Freiheiten der Bürger, die Gerechtigkeit, die freie Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit und der politische Pluralismus höchste Werte darstellen und garantiert sind. Die Wirtschaft Rumäniens ist eine Marktwirtschaft, in der der Staat den freien Handel und den Schutz des lauteren Wettbewerbs gewährleisten und einen günstigen Rahmen für die Produktion schaffen muss. Die Verfassung sieht einen Präsidenten, ein Zweikammernparlament, ein Verfassungsgericht sowie ein unabhängiges System von Gerichtsinstanzen mit einem obersten Gerichtshof vor.

Die nationale Gesetzgebung unterliegt einem Zweikammernparlament, das aus der Abgeordnetenkammer (Camera Deputaţilor) und dem Senat besteht. Die Mitglieder werden für 4 Jahre durch Verhältniswahlrecht gewählt.

Der Präsident (rum. preşedinte) wird für einen Zeitraum von fünf Jahren (4 Jahre bis 2004) direkt vom Volk gewählt. Ihm unterliegt die Überwachung der Einhaltung der Verfassung und des Funktionierens der öffentlichen Behörden, und er repräsentiert den Staat. Zwischen den Staatsgewalten und zwischen dem Staat und der Gesellschaft wirkt er als Vermittler. Er nominiert den Premierminister, der wiederum ein Kabinett ernennt, das durch eine Vertrauensabstimmung im Parlament bestätigt werden muss. Ferner ist der Präsident oberster Befehlshaber der Armee und Vorsitzender des obersten Rats für Landesverteidigung.

Das Verfassungsgericht befindet auf Anrufung über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und entscheidet über Gesuche aus dem regulären Gerichtssystem über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen und Verordnungen. Das Gericht besteht aus neun Richtern, die für einen Zeitraum von neun Jahren ernannt werden. Drei Richter werden von der Abgeordnetenkammer, drei vom Senat und drei vom Präsidenten ernannt.

Das Rechtssystem Rumäniens basiert auf dem Code Napoléon. Das Gerichtswesen ist unabhängig, und vom Präsidenten ernannte Richter sind nicht absetzbar. Der Präsident und die anderen Richter des Obersten Gerichtshofs werden für eine Zeit von sechs Jahren ernannt und können erneut ernannt werden. Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, außer in speziellen gesetzlich geregelten Fällen.

Die Staatsanwaltschaft vertritt die allgemeinen Interessen der Gesellschaft und verteidigt die Rechtsordnung sowie die bürgerlichen Rechte und Freiheiten. Die Staatsanwälte üben ihre Tätigkeit gemäß den Prinzipien der Gesetzlichkeit und Unparteilichkeit aus.