Verwaltungsgliederung - Rumänien


 

 

Inhaltsverzeichnis:

0      Rumänien
1      Geografie
2      Bevölkerung
2.1   Ethnische Gruppen
2.2   Altersstruktur und-
        Tendenzen (2004)
2.3   Religion
3      Geschichte
3.1   Ethnogenese
3.2   Entstehung der
        Fürstentümer
3.3   Der Einfluss der 
        großen Reiche
3.4   Deutsche auf dem
        Königsthron
3.5   Erster Weltkrieg
3.6   Zwischenkriegszeit
3.7   Zweiter Weltkrieg
3.8   Nachkriegszeit und
        Übergang zum
        Kommunismus
3.9   Amtsantritt Ceauşescus
3.10 Wirtschaftlicher
        Niedergang
3.11 Beginn der Revolution
3.12 Die unvollendete
        Revolution
3.13 Landesweite-
        Überschwemmungen
4      Politik
5      Verwaltungs-
        gliederung
6      Infrastruktur
7      Wirtschaft
7.1   Privatisierung und
        Beschäftigung
7.2   Bruttoinlandsprodukt
        und Exportwirtschaft
7.3   Tourismus
8      Kultur
9      Literatur
10    Weblinks
11    Immobilien
12    Reisen
13    Bücher
14    Reisegewinnspiel
15    Reisenewsletter

        Weitere Länder

Verwaltungsgliederung - Rumänien

Das Territorium ist verwaltungsmäßig in 41 Bezirke (rum. judeţ) und ein Munizipium (die Stadt Bukarest) gegliedert. Jeder Bezirk wird durch einen gewählten Bezirksrat verwaltet. Die Lokalräte und die gewählten Bürgermeister sind die öffentlichen Verwaltungsbehörden in den Dörfern und Städten. Der Bezirksrat ist die öffentliche Verwaltungsbehörde, die die Aktivitäten der Lokalräte in einem Bezirk koordiniert.

Die Zentralregierung ernennt einen Präfekten für jeden Bezirk und für das Munizipium Bukarest. Der Präfekt vertritt die Regierung auf lokaler Ebene und leitet die öffentlichen Dienste der Ministerien und anderer Zentralorgane auf Bezirksebene. Ein Präfekt kann einen Akt einer lokalen Behörde blockieren, wenn er ihn für gesetzeswidrig befindet. Die Angelegenheit wird dann durch ein Verwaltungsgericht entschieden.

Unter der neuen Gesetzgebung, die seit Januar 1999 in Kraft ist, haben Lokalräte die Kontrolle über die Verwendung des Budgets, das ihnen von der Zentralregierung zur Verfügung gestellt wird, und sie sind befugt, zusätzliche Einnahmen auf lokaler Ebene zu erheben. Die von der Regierung ernannten Präfekten, die vormals bedeutsame Vollmachten über das Budget hatten, sind nunmehr darauf beschränkt, die Ausgaben auf ihre Konformität mit der Verfassung zu überprüfen.