Inhaltsverzeichnis:
0 Rumänien
1 Geografie
2 Bevölkerung
2.1 Ethnische Gruppen
2.2 Altersstruktur und-
Tendenzen (2004)
2.3 Religion
3 Geschichte
3.1 Ethnogenese
3.2 Entstehung der
Fürstentümer
3.3 Der Einfluss der
großen Reiche
3.4 Deutsche auf dem
Königsthron
3.5 Erster Weltkrieg
3.6 Zwischenkriegszeit
3.7 Zweiter Weltkrieg
3.8 Nachkriegszeit und
Übergang zum
Kommunismus
3.9 Amtsantritt Ceauşescus
3.10 Wirtschaftlicher
Niedergang
3.11 Beginn der Revolution
3.12 Die
unvollendete
Revolution
3.13 Landesweite-
Überschwemmungen
4 Politik
5 Verwaltungs-
gliederung
6 Infrastruktur
7 Wirtschaft
7.1 Privatisierung und
Beschäftigung
7.2 Bruttoinlandsprodukt
und Exportwirtschaft
7.3 Tourismus
8 Kultur
9 Literatur
10 Weblinks
11 Immobilien
12 Reisen
13 Bücher
14 Reisegewinnspiel
15 Reisenewsletter
Weitere
Länder
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Verwaltungsgliederung - Rumänien
Das Territorium ist verwaltungsmäßig in 41 Bezirke (rum. judeţ) und ein Munizipium (die Stadt Bukarest) gegliedert. Jeder Bezirk wird durch einen gewählten Bezirksrat verwaltet. Die Lokalräte und die gewählten Bürgermeister sind die öffentlichen Verwaltungsbehörden in den Dörfern und Städten. Der Bezirksrat ist die öffentliche Verwaltungsbehörde, die die Aktivitäten der Lokalräte in einem Bezirk koordiniert.
Die Zentralregierung ernennt einen Präfekten für jeden Bezirk und für das Munizipium Bukarest. Der Präfekt vertritt die Regierung auf lokaler Ebene und leitet die öffentlichen Dienste der Ministerien und anderer Zentralorgane auf Bezirksebene. Ein Präfekt kann einen Akt einer lokalen Behörde blockieren, wenn er ihn für gesetzeswidrig befindet. Die Angelegenheit wird dann durch ein Verwaltungsgericht entschieden.
Unter der neuen Gesetzgebung, die seit Januar 1999 in Kraft ist, haben Lokalräte die Kontrolle über die Verwendung des Budgets, das ihnen von der Zentralregierung zur Verfügung gestellt wird, und sie sind befugt, zusätzliche Einnahmen auf lokaler Ebene zu erheben. Die von der Regierung ernannten Präfekten, die vormals bedeutsame Vollmachten über das Budget hatten, sind nunmehr darauf beschränkt, die Ausgaben auf ihre Konformität mit der Verfassung zu überprüfen.
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