Kontrolle Internets  - Russland


 

 

Inhaltsverzeichnis:

0      Russland
1      Geografie
1.1   Nachbarländer und
        Meere
1.2   Exklaven
1.3   Strittige Gebiete
1.4   Großlandschaften
1.5   Flüsse und Ströme
1.6   Gebirge und Berge
1.7   Städte
1.8   Klima
2      Bevölkerung
3      Geschichte
3.1   Öffnung Russlands unter
        Peter dem Großen
3.2   Der Russische
        Bürgerkrieg
3.3   Die Union der
        Sozialistischen-
        Sowjetrepubliken
3.4   Der Zweite Weltkrieg
3.5   Der Kalte Krieg
3.6   Zerfall der Sowjetunion
3.7   Das moderne Russland
4      Politik
4.1   Umbruch nach der
        Auflösung der
        Sowjetunion
4.2   Gelenkte Demokratie
        Putins
4.3   Ungelöster
        Tschetschenien-Konflikt
4.4   Militär
5      Verwaltung
6      Infrastruktur
7      Wirtschaft
7.1   Erfolge seit der
        Finanzkrise 1998
7.2   Gesamtwirtschaftliche
        Entwicklung 2005
7.3   Schwachstellen und
        Probleme
7.4   Wirtschaftspolitische
        Konflikte
8      Gesundheit, Soziales,
        Bildung
9      Kultur
9.1   Literatur
9.2   Musik und Ballett
9.3   Theater und Oper
9.4   Malerei
9.5   Film
9.6   Feiertage
9.7   Architektur
10    Sport
11    Bildung und-
        Wissenschaft
11.1 Universitäten und-
        Hochschulen
12    Medien
12.1 Presse, Printmedien
12.2 Fernsehen
12.3 Hörfunk, Radio,
        Rundfunk
13    Internet
14    Kontrolle-
        Internets Russlands
15    Allgemeines
16    Aktuelle Politik
17    Weblinks
18    Immobilien
19    Reisen
20    Bücher
21    Reisegewinnspiel
22    Reisenewsletter

        Weitere Länder

Kontrolle Internets  - Russland

Seit 1998 wird der russische Telefonverkehr und das russische Internet (RUNET) vom Inlandsgeheimdienst FSB überwacht. Betroffen ist auch der gesamte russischsprachige E-Mail-Verkehr. Als Pendant zu den europäischen und amerikanischen Projekten Enfopol und Echelon wurden die Monitoring-Systeme SORM 1 und SORM 2 geschaffen. Dabei bewegte sich der FSB bisher in einer rechtlichen Grauzone. Im Jahr 2005 sollen die juristischen Grundlagen dafür geschaffen werden. Dann könnten gespeicherte Daten auch als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.

Damals stellte der FSB die Internetprovider Russlands vor eine bedeutende Entscheidung. Entweder Freiheit des eigenen Geschäfts oder Freiheit des Internets. Im Juli 1998 wurde nach SORM 1, dem Überwachungssystem für Festnetz- und Mobiltelefone, SORM 2 eingeführt. SORM ist die russische Abkürzung für „System technischer Versorgungsmittel für operative Ermittlungen“ (SORM = Sistemy techniceskich sredstv obespeceniju operativno-rozysknych meroprijatiej, COPM = системы технических средств обеспечения оперативно-розыскных мероприятий). Die Provider wurden schon damals verpflichtet, die über ihre Server übermittelten Informationen jederzeit für den FSB zugänglich zu machen Quelle:A. Levencuk, in einer Sendung auf Radio Liberty Radio Free Europe, 04. April 2000.). Dies betrifft auch den E-Mail-Verkehr. Dafür mussten sie sogenannte Hotlines einrichten, deren Kosten die Anbieter selbst zu tragen hatten.

Ein förmlicher Gerichtsbeschluss zur Telekommunikationsüberwachung einzelner Personen wurde bald hinfällig. Die Umsetzung wurde vom Ministerium für Telekommunikation und vom Ministerium für staatliche Sicherheit der Russischen Föderation mitgetragen. Das Justizministerium gab am 29. Mai 1999 ebenfalls seine Zustimmung. Jedoch liegt der Hauptschwerpunkt von SORM-2 nicht in der Lieferung von Beweismaterial für kriminelle Handlungen (Quelle: A. Koreckij: Segodnya, 22. Juli 1999.), sondern in der Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten (Prikazy Minsvjazy Nr. 226 (vom 24. Juni 1992 (13. September 1995, 30. Juni 1998)). Der Beweiswert der SORM-Informationen und die staatsanwaltliche Kontrolle von SORM blieb bisher undefiniert.

1999 reagierten die Provider sehr ungehalten auf diese Maßnahme, denn auch der Einsatz von Kryptographie-Tools ohne FAPSI-Lizenz ist in Russland seit April 1995 verboten. Die FAPSI ist die russische Bundesbehörde für Regierungskommunikation und Information. Diese Reaktion regulierte der FSB, indem er unfügsamen Providern mit Schließung drohte (Quellen: Ukaz No. 334, April 1995, J. Tracy: FSB Sets Sights On Internet Control, in: St. Petersburg Times, Nr. 441, 16. Februar 1999. S.1.). Lediglich die Wolgograder Firma Bayard-Slavia-Communication wagte den Schritt vors Gericht und verklagte den FSB

Bei einer Sitzung des Runden Tisches zur Telekommunikations- und Internet-Gesetzgebung kam es am 29. April 2005 zum Streit zwischen dem Vertreter des Inlandsgeheimdienstes FSB, Dmitri Frolow und Alexander Parschukow, dem Pressesekretär des Ministeriums für Informationstechnologie und Fernmeldewesen. Parschukow lehnte eine Ausweitung der Kontrolle des Internets ab. Die Verantwortung der Provider für den Inhalt der bei ihnen gehosteten Seiten sei ausreichend. Dmitri Frolow vom FSB betonte, dass das Internet eine Gefahr für den russischen Staat darstellen würde. Dabei bezog er sich auf die politischen Umschwünge in der Ukraine und in Georgien (Quelle: „Sicherheitsdienst FSB für stärkere Kontrolle des Internet“, Wostok Newsletter 03.2005). Um solche Ereignisse in der Russischen Föderation zu vermeiden, müsse man Internet- und Mobilfunk-Provider gesetzlich dazu verpflichten, die Internetaktivität der Nutzer zu erfassen. Er forderte eine Registrierung der Internet-User und die Bereitstellung aller Daten für behördliche Nutzung. Gruppen diverser politischer Orientierungen könnten über das Internet Kräfte gegen die russische Staatsmacht mobilisieren, sagte der FSB-Vertreter. Das Internet sei ein Medium zur Verbreitung tendenziöser Informationen und geheimer Dokumente und verletze das Urheberrecht.