Gesundheitswesen in der Schweiz


 

 

Inhaltsverzeichnis:

0      Schweiz
1      In Kürze
2      Geografie
2.1   Geologie
2.2   Berge
 2.3  Seen
 2.4  Flüsse
 2.5  Klima
 2.6  Flora und Fauna
 3     Bevölkerung
 3.1   Sprachen
 3.2  Religionen
 4     Geschichte
 5     Politik
 5.1  Politisches System
 5.2  Gewaltenteilung
 5.3  Parteien
 5.4  Internationale
        Organisationen
6      Politische-
        Strukturen
6.1   Kantone
6.2   Enklaven und
        Exklaven
6.3   Regionen
6.4   Städte
7      Landes-
        verteidigung
8      Sozial
-
        versicherungen
9      Gesundheitswesen
10    Schulsystem
10.1 Kompetenzen
10.2 Schulbildung
11    Infrastruktur
11.1 Schienenverkehr
11.2 Strassenverkehr
11.3 Schiffverkehr
11.4 Flugverkehr
12    Wirtschaft
13    Kultur
13.1 Bräuche
13.2 Architektur
13.3 Bildkunst
13.4 Musik
13.5 Literatur
13.6 Wissenschaft
13.7 Freizeit und Sport
13.8 Medien
14    Weblinks
15    Immobilien
16    Reisen
17    Bücher
18    Reisegewinnspiel
19    Reisenewsletter

        Weitere Länder

Gesundheitswesen in der Schweiz

n der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig von seiner Nationalität aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl für die Behandlungskosten bei Krankheit zu versichern (Grundversicherung/obligatorische Krankenpflegeversicherung). Die Krankenkassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist Sache des Versicherten. Es handelt sich dabei um eine Kopfprämie, d. h. die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwachen Personen werden vom Staat individuelle Prämienverbilligungen gewährt.

Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäusern. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, welche die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111).

Für Behandlungskosten bei 'Unfällen' ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten - auch bei Freizeitunfällen - zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.