Gewaltenteilung in der Schweiz


 

 

Inhaltsverzeichnis:

0      Schweiz
1      In Kürze
2      Geografie
2.1   Geologie
2.2   Berge
 2.3  Seen
 2.4  Flüsse
 2.5  Klima
 2.6  Flora und Fauna
 3     Bevölkerung
 3.1   Sprachen
 3.2  Religionen
 4     Geschichte
 5     Politik
 5.1  Politisches System
 5.2  Gewaltenteilung
 5.3  Parteien
 5.4  Internationale
        Organisationen
6      Politische-
        Strukturen
6.1   Kantone
6.2   Enklaven und
        Exklaven
6.3   Regionen
6.4   Städte
7      Landes-
        verteidigung
8      Sozial
-
        versicherungen
9      Gesundheitswesen
10    Schulsystem
10.1 Kompetenzen
10.2 Schulbildung
11    Infrastruktur
11.1 Schienenverkehr
11.2 Strassenverkehr
11.3 Schiffverkehr
11.4 Flugverkehr
12    Wirtschaft
13    Kultur
13.1 Bräuche
13.2 Architektur
13.3 Bildkunst
13.4 Musik
13.5 Literatur
13.6 Wissenschaft
13.7 Freizeit und Sport
13.8 Medien
14    Weblinks
15    Immobilien
16    Reisen
17    Bücher
18    Reisegewinnspiel
19    Reisenewsletter

        Weitere Länder

Gewaltenteilung in der Schweiz

Wie in allen anderen Demokratien ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, in drei Säulen gegliedert:

* Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
* Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten Bundesräten (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat.
* Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Gewählt werden die Bundesrichter, welche meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das System der Bundesgerichte befindet sich gegenwärtig im Umbau, insbesondere wurden die beiden letztgenannten erstinstanzlichen Gerichte neu geschaffen. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht wird dies voraussichtlich 2007 tun. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben.