Inhaltsverzeichnis:
0 Schweiz
1 In Kürze
2 Geografie
2.1 Geologie
2.2 Berge
2.3 Seen
2.4 Flüsse
2.5 Klima
2.6 Flora und Fauna
3 Bevölkerung
3.1 Sprachen
3.2 Religionen
4 Geschichte
5 Politik
5.1 Politisches System
5.2 Gewaltenteilung
5.3 Parteien
5.4 Internationale
Organisationen
6 Politische-
Strukturen
6.1 Kantone
6.2 Enklaven und
Exklaven
6.3 Regionen
6.4 Städte
7 Landes-
verteidigung
8 Sozial-
versicherungen
9 Gesundheitswesen
10 Schulsystem
10.1 Kompetenzen
10.2 Schulbildung
11 Infrastruktur
11.1 Schienenverkehr
11.2 Strassenverkehr
11.3 Schiffverkehr
11.4 Flugverkehr
12 Wirtschaft
13 Kultur
13.1 Bräuche
13.2 Architektur
13.3 Bildkunst
13.4 Musik
13.5 Literatur
13.6 Wissenschaft
13.7 Freizeit und Sport
13.8 Medien
14 Weblinks
15 Immobilien
16 Reisen
17 Bücher
18 Reisegewinnspiel
19 Reisenewsletter
Weitere
Länder
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Landesverteidigung Schweiz
Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Das jährliche Budget beträgt rund 4.6 Milliarden Franken (2004).
Der Auftrag der Armee ist in der Bundesverfassung festgelegt.
* Raumsicherung und Verteidigung zur Behauptung des Schweizer Territorium
* Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung bei Naturkatastrophen oder Grossanlässen
* Friedensförderung, beispielsweise als unbewaffnete Militärbeobachter für die UNO
Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren.
Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren per Marschbefehl zur militärischen Aushebung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis.
Die meisten bestehen die Aushebung, d. h. sind diensttauglich. Die dienstuntauglichen müssen - ausser Behinderte - eine jährliche Militärpflichtersatzsteuer zahlen. Die meisten leisten dann Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, hat die Möglichkeit einen Zivildienst (meist eine Form von Sozialarbeit) zu absolvieren. Als Abschreckung wurde die Dauer des Zivildienstes auf das 1.5fache des Militärdienstes angesetzt. Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossem Aufwand durchzusetzen. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von 21 Wochen Dauer ausgebildet.
Mit der Reform Armee XXI, angenommen 2003, wird die Mannschaftsstärke von den 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.
Weltweit einzigartig ist die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann; Angehörige der Armee bewahren ihre Waffe mit Munition zu Hause auf. So entstand die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee».
Insgesamt fanden 3 Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Ansonsten wurde sie terrestrisch auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert. Nachweislich wurden aber auch B-29 Bomber der USA abgefangen, die sich über österreichischem Territorium glaubten. Trotz mehrmaligen Anfunkens durch die Schweizer Jagdflieger antworteten die Bomberbesatzungen befehlsgemäss nicht und wurden abgeschossen.
Da sich die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz geändert hat, wird die Armee immer wieder in Frage gestellt. Besonders die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt sich seit Jahren erfolglos für eine Abschaffung ein. Zwei Abstimmungen zur Abschaffung der Armee wurden vom Volk bisher jedoch deutlich verworfen. Auch die Frage, ob friedenserhaltende Armee-Einsätze im Ausland mit der Neutralität vereinbar sind, ist umstritten.
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