Inhaltsverzeichnis:
0 Schweiz
1 In Kürze
2 Geografie
2.1 Geologie
2.2 Berge
2.3 Seen
2.4 Flüsse
2.5 Klima
2.6 Flora und Fauna
3 Bevölkerung
3.1 Sprachen
3.2 Religionen
4 Geschichte
5 Politik
5.1 Politisches System
5.2 Gewaltenteilung
5.3 Parteien
5.4 Internationale
Organisationen
6 Politische-
Strukturen
6.1 Kantone
6.2 Enklaven und
Exklaven
6.3 Regionen
6.4 Städte
7 Landes-
verteidigung
8 Sozial-
versicherungen
9 Gesundheitswesen
10 Schulsystem
10.1 Kompetenzen
10.2 Schulbildung
11 Infrastruktur
11.1 Schienenverkehr
11.2 Strassenverkehr
11.3 Schiffverkehr
11.4 Flugverkehr
12 Wirtschaft
13 Kultur
13.1 Bräuche
13.2 Architektur
13.3 Bildkunst
13.4 Musik
13.5 Literatur
13.6 Wissenschaft
13.7 Freizeit und Sport
13.8 Medien
14 Weblinks
15 Immobilien
16 Reisen
17 Bücher
18 Reisegewinnspiel
19 Reisenewsletter
Weitere
Länder
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Politik in der Schweiz
Die Schweiz kennt folgende Mitbestimmungsrechte auf Bundesebene:
* Wahlrecht: Ab 18 Jahren haben alle Schweizerinnen und Schweizer, inklusive im Ausland wohnhafte, das aktive und passive Wahlrecht (falls sie nicht wegen Krankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind). Das bedeutet, dass sie selbst wählen und abstimmen können (aktives Wahlrecht), sie können sich aber auch selbst zur Wahl stellen (passives Wahlrecht).
* Stimmrecht: Dieselben Personen, die wählen dürfen, haben auch das Stimmrecht, das heisst sie können über Kommunale, Kantonale oder Nationale Vorlagen befinden.
* Initiativrecht: 100'000 Bürgerinnen und Bürger können per Volksinitiaive einen Volksentscheid über eine Verfassungsänderung verlangen. Mit der benötigten Anzahl Unterschriften kann der Auftrag ans Parlament gegeben werden, einen Gesetzestext auszuarbeiten oder ein ausgearbeiteter Text kann zur Volksabstimmung gebracht werden.
* Referendumsrecht: Das Volk kann Parlamentsentscheide im Nachhinein umstossen oder bestätigen, nämlich in einer Volksabstimmung nach einem obligatorischen oder fakultativen Referendum (hier sind mindestens 50'000 Unterschriften notwendig).
* Petitionsrecht: Alle urteilsfähigen Personen dürfen schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an die Behörden richten. Diese müssen die Petitionen zur Kenntnis nehmen. In der Praxis wird auch jede Petition behandelt und beantwortet, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Direkte Demokratie
Das Mitspracherecht des Volkes ist in der Schweiz weit entwickelt, sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantons- und Gemeindeebene. Bei Änderungen der Verfassung hat das Volk in jedem Fall das letzte Wort, Gesetze unterstehen je nach Tragweite dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum.
Neue Artikel können vom Volk über das Instrument der Initiative vorgeschlagen und - wenn der Artikel in der anschliessenden Volksabstimmung angenommen wird - in die Verfassung und in Bundesgesetze eingebracht werden.
In einzelnen Kantonen gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
Eine eigentliche Gesetzesinitiative gibt es auf Bundesebene nicht, dafür ist sie in den meisten Kantonen gewährleistet. Mit dem Instrument der allgemeinen Initiative kann jedoch auch Einfluss auf die Gesetzgebung ausgeübt werden, da der Initiativtext hier kein Revisionsentwurf, sondern ein Gesetzgebungsauftrag an das Parlament darstellt.
siehe auch unter Punkt: 5.1
siehe auch unter Punkt: 5.2
siehe auch unter Punkt: 5.3
siehe auch unter Punkt: 5.4
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