Sozialversicherungen in der Schweiz


 

 

Inhaltsverzeichnis:

0      Schweiz
1      In Kürze
2      Geografie
2.1   Geologie
2.2   Berge
 2.3  Seen
 2.4  Flüsse
 2.5  Klima
 2.6  Flora und Fauna
 3     Bevölkerung
 3.1   Sprachen
 3.2  Religionen
 4     Geschichte
 5     Politik
 5.1  Politisches System
 5.2  Gewaltenteilung
 5.3  Parteien
 5.4  Internationale
        Organisationen
6      Politische-
        Strukturen
6.1   Kantone
6.2   Enklaven und
        Exklaven
6.3   Regionen
6.4   Städte
7      Landes-
        verteidigung
8      Sozial
-
        versicherungen
9      Gesundheitswesen
10    Schulsystem
10.1 Kompetenzen
10.2 Schulbildung
11    Infrastruktur
11.1 Schienenverkehr
11.2 Strassenverkehr
11.3 Schiffverkehr
11.4 Flugverkehr
12    Wirtschaft
13    Kultur
13.1 Bräuche
13.2 Architektur
13.3 Bildkunst
13.4 Musik
13.5 Literatur
13.6 Wissenschaft
13.7 Freizeit und Sport
13.8 Medien
14    Weblinks
15    Immobilien
16    Reisen
17    Bücher
18    Reisegewinnspiel
19    Reisenewsletter

        Weitere Länder

Sozialversicherungen in der Schweiz

In der Schweiz existieren mehrere Sozialversicherungen. Diese sind meistens Zwangsversicherungen, das heisst, für die Bewohner besteht eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind:

* die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die staatliche Rentenversicherung.
* die Krankenversicherung.
* die Unfallversicherung.
* die Invalidenversicherung (IV), für Personen, die aufgrund von Behinderungen nicht mehr vollständig erwerbstätig sein können oder Ergänzungsleistungen benötigen.

Daneben ist für Erwerbstätige eine berufliche Vorsorge, die Pensionskasse, obligatorisch. Diese wird privatwirtschaftlich geregelt und ist Sache des Arbeitgebers. Freiwillig ist dagegen die Private Vorsorge in Form von zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese werden steuerlich gefördert. Die staatliche Rentenversicherung, die berufliche Vorsorge wie auch die private Vorsorge werden zusammen als Drei-Säulen-System bezeichnet.

Daneben gibt es die Erwerbsersatzordnung, so dass Militärdienstpflichtige während der Ausübung militärischer Pflichten ein Taggeld bekommen. Obligatorisch ist auch die Arbeitslosenversicherung.