Inhaltsverzeichnis:
0 Türkei
1 Geografie
1.1 Lage
1.2 Landschaftsbild
1.3 Klima
1.4 Flora und Fauna
1.5 Städte
2 Geschichte
3 Verwaltung und Politik
3.1 Ergebnis der
Parlamentswahlen
3.2 Verwaltung
3.3 Gewerkschaften
3.4 Außenpolitik
4 Bevölkerung
4.1 Ethnien
4.2 Religion
4.3 Sprachen
4.4 Soziales
5 Bildungssystem
5.1 Schulsystem
5.2 Hochschulen
6 Kultur
6.1 Medien
6.2 Literatur
6.3 Film
6.4 Musik
6.5 Küche
6.6 Sitten und Gebräuche
6.7 Feiertage
7 Sport
7.1 Fußball
7.2 Olympische Spiele
8 Wirtschaft
8.1 Wirtschaftssektoren
8.2 Handelspartner
9 Transport und Verkehr
9.1 Straßenverkehr
9.2 Schienenverkehr
9.3 Luftverkehr
9.4 Wasserverkehr
9.5 Ölleitungen
9.6 Telekommunikation
10 Militär
10.1 Politische Rolle
10.2 Wirtschaftliche Rolle
10.3 Auslandseinsätze
11 Tourismus und-
Sehenswürdigkeiten
11.1 Museen und -
historische Plätze
11.2 Badestrände und-
Landschaften
11.3 Weltkulturerbe und-
Weltnaturerbe
11.4 Naturschutzgebiete
12 Weblinks
15 Immobilien
14 Reisen
15 Bücher
16 Reisegewinnspiel
17 Reisenewsletter
Weitere
Länder
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Verwaltung und Politik - Türkei
In der Türkei herrscht, wie in allen westlichen Demokratien, eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten und einer unabhängigen Justiz. Diese Verfassung wurde zuletzt 2002 verändert.
Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei die Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der Türkei wahlberechtigt. Gewählt werden darf jedoch nur innerhalb der Türkei, eine Wahlbeteiligung aus dem Ausland z.B. durch eine Briefwahl für im Ausland lebende türkische Staatsbürger existiert nicht. Aufgrund dieser Reglung sind Millionen von türkischen Staatsbürgern die im Ausland (vor allem in der Europäischen Union) leben und arbeiten von den Wahlen ausgeschlossen.
Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für sieben Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist per Verfassung verboten. Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident, der die Mehrheitspartei bzw. die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab.
Das Verfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tuğcu eine Frau zur Vorsitzenden des höchsten Gerichts der Türkei gewählt.
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